Vorgehensweise


Wir sind bundesweit und waren bisher für eine Vielzahl zuvorderst justizieller Auftraggeber seit 2003 tätig. In unserer Praxis werden explizit fachpsychologische Gutachten nach den aktuellen Standards der einschlägigen Rechtsprechung erstellt und damit in Verbindung stehende Leistungen angeboten. Unser Team hat unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte und bereichsspezifische Kenntnisse. Gerne vermitteln wir Ihre Anfrage intern oder stellen den Kontakt zu mit uns kooperierenden externen Kolleginnen und Kollegen her, sollten wir Ihre Anfrage nicht selbst bearbeiten können. Sie können neben Telefon, Fax oder E-Mail hierfür ebenso unser Kontaktformular nutzen. In Einzelfällen übernehmen wir methodenkritische Stellungnahmen, wobei wir zunächst das dazugehörige Material sichten und hiernach eine erste Einschätzung abgeben. Auf dieser Grundlage entscheidet die beauftragende Instanz dann, ob eine Zusatzexpertise für das jeweilige Verfahren als zielführend erachtet wird.


Arbeitsweise


Die Sachverständigen leisten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen und verhalten sich dabei allseits neutral und in der Durchführung ihrer Arbeit objektiv. Sie unterstehen der Schweigepflicht gegenüber Unbefugten und Unbeteiligten. Der diagnostische Prozess richtet sich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft im jeweiligen Fachgebiet und stellt ein hypothesengeleitetes Verfahren dar. Der Einsatz aktueller Methoden und fachbasierter neuester Literatur nach standardisierten berufsinternen Kriterien ermöglicht eine Ausführung des Gutachtenauftrags in angemessenem Zeit- sowie Kostenrahmen. Wir überprüfen die Qualität unserer Expertisen regelmäßig durch Intervision/Supervision und stehen im kontinuierlichen sowie interdisziplinären Austausch mit Dritten. Unser Team hat durch langjährige Erfahrung im Bereich der Rechtspsychologie sowie durch regelmäßige Fortbildungen ein fundiertes Wissen generiert.

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