Herzlichen Willkommen! Wenn Sie unsere Seite besuchen, sind Sie vermutlich von uns angeschrieben und über eine anstehende Begutachtung informiert worden. Wir nehmen uns für die Datenerhebung und Diagnostik mindestens zwei bis drei Termine Zeit.

Ähnlich wie bei einer ärztlichen Untersuchung können Sie über die Teilnahme an einer Begutachtung selbst entscheiden, Ihnen ist die Mitwirkung hierbei freigestellt. Bei einer angedachten Diagnostik empfiehlt es sich, vorab die Vorgehensweise und die ungefähre Bearbeitungsdauer telefonisch abzuklären. Nach Auftragseingang sichten wir die Verfahrensakten. Anschließend ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 12-24 Wochen zu rechnen. Besonders bei Frist- und Haftsachen bemühen wir uns jedoch um eine beschleunigte Bearbeitung und Verschriftung der Expertise. Dennoch kann es  bei hoher Auslastung durch Termine am Gericht zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Die fachpsychologische Untersuchung erfolgt meist im Rahmen von Praxis-/Hausbesuchen, üblicherweise an 2-6 Terminständen, je nach Bedarf, Einzelfall und Komplexität.

Es werden bei diesen nur verfahrensgegenständliche Daten erhoben, zumeist in Form von Interviews, Beobachtungen, ggf. auch mittels psychometrischer Verfahren. Es wird fallspezifisch entschieden, welche Arbeitsschritte unter Einbezug ethischer Gesichtspunkte indiziert sind. Wir stehen Ihnen während der mehrwöchigen Bearbeitungszeiten selbstverständlich für Ihre Rückfragen und sachdienliche Informationen zur Verfügung. Das Gutachten muss für den Empfänger nachvollziehbar, transparent, überprüfbar und damit auch verständlich sein.

Nur somit kann es den Zweck erfüllen, für die in Auftrag gegebene Fragestellung eine substanzielle Entscheidungshilfe für Dritte zu sein.

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